Hausordnung 2026
Diese Hausordnung wird bei der Ankunft ausgehändigt, am Eingang und innerhalb des Campingplatzes ausgehängt und ist auch online auf unserer Website www.miramarevenezia.it verfügbar.
Der Zutritt zum Campingplatz und die Unterschrift auf der „Eintrittskarte“ gelten als vollständige Annahme der Hausordnung.
- Bei der Ankunft muss jede Person an der Rezeption einen gültigen Ausweis für die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung vorlegen. Die Nichteinhaltung stellt einen Verstoß gegen das Strafgesetzbuch dar. Minderjährige werden nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsberechtigten Person akzeptiert. Der Gast muss die Richtigkeit der Registrierungen überprüfen, Unstimmigkeiten melden und Änderungen (An- und Abreise von Personen, Wechsel der Parzelle usw.) im Voraus mitteilen.
- Beim Check-in übergibt die Rezeption dem Gast zusammen mit der Preisliste und der Hausordnung eine „Eintrittskarte“, die auf Verlangen des Personals vorzuzeigen und bei der Abreise zurückzugeben ist. Zur Erhöhung der Sicherheit und zur Erleichterung der Kontrollen erhält der Gast und jedes Mitglied seiner Gruppe ein Identifikationsarmband, das während des gesamten Aufenthalts zu tragen ist. Außerdem wird für jedes registrierte Fahrzeug ein Fahrzeugpass ausgehändigt, der gut sichtbar an der Windschutzscheibe (Beifahrerseite) anzubringen ist.
- Besuche müssen an der Rezeption gemeldet und von der Direktion genehmigt werden, je nach betrieblichen Erfordernissen des Campingplatzes. Besuchern wird gegen Vorlage eines Ausweises eine kostenlose Genehmigung von einer Stunde erteilt. Längere Aufenthalte oder die Nutzung der Campingdienste führen zur Berechnung des im Preisverzeichnis angegebenen TAGESBESUCHERTARIFS. Zutritte vor 08:00 Uhr und nach 21:00 Uhr sind nicht gestattet. Besuchern ist das Befahren des Campingplatzes mit motorisierten Fahrzeugen verboten. Der Gast ist verpflichtet, seine Besucher über die Hausordnung zu informieren und haftet für deren Verhalten auf dem Gelände.
- Gäste, die Personen beherbergen, die nicht an der Rezeption registriert sind, werden vom Campingplatz verwiesen und können gemäß den Bestimmungen des öffentlichen Sicherheitsrechts und der Artikel 614, 624, 633 und 637 des Strafgesetzbuches angezeigt werden.
- Mindestaufenthalt: siehe Preisliste.
- Die Aufenthaltsdauer wird nach der Anzahl der auf dem Campingplatz verbrachten Nächte berechnet, unabhängig von der Ankunftszeit. Abreisen müssen für Stellplätze bis 12:00 Uhr (10:00 Uhr für Gruppen) und für Unterkünfte bis 10:00 Uhr (09:00 Uhr für Gruppen) erfolgen. Bei Überschreitung der Zeiten wird ein zusätzlicher Tag berechnet.
- Die Parzelle wird von der Direktion zugewiesen. Der Gast muss seine gesamte Ausrüstung, einschließlich der Fahrzeuge, ordentlich innerhalb der Parzelle aufstellen, ohne Gräben oder Vertiefungen zu graben oder Drähte oder Planen auszulegen. Pro Parzelle ist nur ein Stromanschluss an den vorgesehenen Säulen erlaubt.
- Hunde sind willkommen, müssen jedoch bei der Reservierung und/oder bei der Ankunft gemeldet werden. Sie müssen über einen Impfpass und eine Haftpflichtversicherung verfügen. Die Besitzer müssen für Sauberkeit sorgen, die Hunde stets an der Leine führen und darauf achten, dass sie andere Gäste nicht stören oder andere Parzellen betreten. Hunde sind in Unterkünften (Bungalows/Maxi-Caravans) nicht erlaubt und dürfen nur in den eigens vorgesehenen Bereichen untergebracht werden. Der Zutritt zu Gemeinschaftseinrichtungen ist laut Gesundheitsbehörden verboten. Hunde sind für ihre Bedürfnisse außerhalb des Campingplatzes, immer an der Leine, auszuführen; die Besitzer müssen Beutel zur Aufnahme der Ausscheidungen mitführen. Zum Waschen der Hunde ist ausschließlich die dafür vorgesehene Dusche zu benutzen. Vom Gesundheitsministerium als gefährlich eingestufte Hunderassen werden unabhängig von der Größe nicht akzeptiert. Die Direktion übernimmt keine Haftung für Schäden durch Haustiere.
- Zu jeder Tageszeit sind Verhaltensweisen, Aktivitäten, Spiele oder Geräte zu vermeiden, die andere Gäste stören könnten. Besonders zwischen 23:00 und 07:00 Uhr sowie zwischen 13:00 und 15:00 Uhr ist Ruhe einzuhalten. Aus organisatorischen Gründen bleibt das Fahrzeugtor auch zwischen 13:00 und 15:00 Uhr geöffnet.
- Kinder müssen in Begleitung eines Erwachsenen die Sanitäranlagen, Spielplätze und Schwimmbäder aufsuchen. Erwachsene sind für das Verhalten der minderjährigen Begleitpersonen verantwortlich.
- Schwimmbäder: Die Nutzung ist kostenlos. Eine spezifische Regelung für die Schwimmbäder ist am Eingang derselben ausgehängt. Alle Gäste werden gebeten, diese Vorschriften sowie die Anweisungen des Personals und der Rettungsschwimmer strikt einzuhalten. Die Direktion behält sich vor, die Öffnungszeiten bei schlechter Witterung zu ändern.
- Fahrzeuge (Autos, Wohnmobile, Motorräder, Fahrräder, E-Scooter) dürfen nur zum Ein- und Ausfahren benutzt werden, mit einer Geschwindigkeit von höchstens 5 km/h und unter Beachtung der internen Beschilderung. Der Fahrzeugverkehr ist zwischen 23:00 und 07:00 Uhr verboten. Mopeds müssen geschoben werden. Das Aufladen von Elektrofahrzeugen ist ausschließlich an der dafür vorgesehenen Ladesäule gestattet.
- Auf dem Campingplatz sind Elektro- und Gasgrills erlaubt. Offene Feuer sind verboten. Holzkohlegrills dürfen nur im dafür vorgesehenen Grillbereich verwendet werden.
- Die Direktion übernimmt keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände oder Werte sowie für Schäden an Personen oder Sachen, die durch Unwetter, Hagel, herabfallende Bäume, Äste oder Zapfen oder andere Naturereignisse entstehen, sofern diese nicht auf direkte Fahrlässigkeit des Campingpersonals zurückzuführen sind.
- Die Nutzung von Drohnen durch Gäste ist auf dem gesamten Campingplatz verboten.
Die Direktion behält sich das Recht vor, Gäste von der Anlage zu verweisen, die nach eigenem Ermessen Schaden verursachen oder den ordnungsgemäßen Ablauf des Gemeinschaftslebens stören.
Ebenso kann die Direktion diese Hausordnung bei Bedarf ändern oder ergänzen.